Glossar / FAQ
Inhalte:
Scorpion Auspuffanlagentypen
Je nach Motorradmodell kann zwischen verschiedenen Bauformen der Scorpion-Schalldämpfer gewählt werden:
RP1-GP: Der kürzeste und leichteste Slipon mit dem minimalsten Dämpfer - komplett aus Titan und Carbon hergestellt mit rotem Auslass
Serket Taper: Der konische, sechseckige Scorpion-Schalldämpfer mit schwarzer Endkappe und Edelstahl-, Carbon- oder Titanhülle
Serket Parallel: Der gerade, hexagonale Enddämpfer mit der schwarzen Endkappe und rotem Auslass in Edelstahl-, Carbon- oder Titan
Power Cone: Der kurze, konische Scorpion-Dämpfer mit polierter Edelstahlendkappe und wahlweise Edelstahl-, Carbon- oder Titanhülle
Stealth: Der liegende, ovale Underseat-Endtopf mit glänzender Edelstahlendkappe und Edelstahl- oder Titanhülle für ausgewählte Modelle
Factory: Der preisgünstige Scorpion-Schalldämpfer mit Edelstahlendkappe und Edelstahl-, Carbon- oder Titanhülle, rund oder oval lieferbar
Alle Scorpion-Auspuffanlagen werden komplett mit Zuleitungsrohr (wo benötigt) und Montagematerial geliefert.
Alle Teile sind auch als Ersatzteil lieferbar.
In der Artikelbeschreibung ist angegeben, welche Scorpion-Anlagen mit EG-Betriebserlaubnis angeboten werden. Diese gilt nur in Verbindung mit einem evtl. vorhandenen dB-Killer und ggf. dem entsprechenden Katalysator.
Für Sportfahrer bieten wir neben den Anlagen mit EG-Betriebserlaubnis auch eine ganze Palette Krümmeranlagen und Katersatzrohre für den Einsatz auf der Rennstrecke an.
ABE und EG-Betriebserlaubnis
Allgemeine Betriebserlaubnis
Eine ABE stellt eine nationale Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zum legalen Einsatz eines Fahrzeugteiles an bestimmten Fahrzeugen dar. Sie gewährleistet, daß bei den prüfungsrelevanten Parametern (z. B. Geräusch und Leistung) keine Verschlechterung gegenüber dem Originalteil des Fahrzeugherstellers eintritt. Wenn in der ABE nicht anders gefordert müssen diese Teile nicht mehr eingetragen werden. Die ABE beschreibt das Fahrzeugteil und dessen Verwendungsbereich, d.h. die Fahrzeugtypen an welchen es eingesetzt werden kann sowie dessen Kennzeichnung. Eine einfache Identifizierung des Teiles durch eine vom Kraftfahrtbundesamt vergebene Genehmigungsnummer muß gewährleistet sein (KBA-Nummer auf dem Schallfämpfer). Die ABE gilt in der Regel nur national, d.h. in Deutschland, wird aber teilweise auch in den Nachbarländern als Prüfgrundlage anerkannt.
Eine Eintragung kann in Deutschland, falls in der ABE gefordert, beim TÜV, DEKRA oder freien Sachverständigen erfolgen.
EG-Betriebserlaubnis
Eine EG-Betriebserlaubnis entspricht der national erteilten ABE, kann jedoch von den entsprechenden Behörden aller EG-Mitgliedsstaaten erteilt werden. Die Prüfung der Fahrzeugteile erfolgt nach den Statuten der EG-Richtlinien die von den EG-Mitgliedsländern gemeinsam festgelegt wurden. Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle EG-Mitgliedsstaaten, eine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. D. h. das Bauteil ist EG-weit ohne zusätzlichen Nachweis legal verwendbar. Ein schriftlicher Nachweis der Modellzuordnung vereinfacht die Handhabung jedoch oft. Die Genehmigung kann in der Landessprache der jeweiligen Genehmigungsbehörde verfasst sein, eine Übersetzung ist nicht zwingend notwendig. Als Nachweis genügt das auf dem Fahrzeugteil angebrachte EG-Prüfzeichen, dessen Grösse. Formgebung und Anbringungsort genau festgelegt ist.
Eine Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig wenn der Verwendungsbereich (Modellzuordnung) eindeutig sichergestellt ist.
Hinweis zum EG-Prüfzeichen
Fast alle Bauteile an einem Fahrzeug werden nach EG-Richtlinien geprüft und erhalten daraufhin ein entsprechendes e-Prüfzeichen. Dies ist in genau spezifizierter Form auf dem Bauteil fest angebracht und ermöglicht die Zuordnung zu bestimmten Fahrzeugtypen. An Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis (die meisten neueren Motorradmodelle der grossen Hersteller) lassen sie sich ohne weitere Abnahme durch TÜV oder Prüfinstitute verwenden. Allerdings muss der Geltungsbereich der EG-Betriebserlaubnis (mögliche Fahrzeugtypen und -Arten) und die Anbaulage etc. berücksichtigt werden. Ggf. muss der Nachweis erbracht oder mitgeführt werden, dass das jeweilige Prüfzeichen für den Verwendungszweck gilt (hier hilft eine Kopie der Genehmigung).
TÜV-Teilegutachten
TÜV-Teilegutachten ermöglichen eine einfache Eintragung von Änderungen an Fahrzeugen bei TÜV, DEKRA oder freien Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere.
Sie beschreiben das geänderte oder neue Fahrzeugteil und bestätigen die zulässige Verwendung im Strassenverkehr.
Teilegutachten sind in der Regel modellbezogen und beinhalten die Kennzeichnung des Fahrzeugteiles um eine einfache Überprüfung zu ermöglichen. Häufig sind sie mit bestimmten Auflagen bzw. Montagevorschriften verbunden (z. B. Mindestbodenfreiheit bei Verkleidungen), die bei der Montage einzuhalten sind.
Teilegutachten können auch als Grundlage für die Prüfung an Fahrzeugen, die im Teilegutachten nicht aufgeführt sind, herangezogen werden. In diesen Fällen handelt es sich um Einzelabnahmen die nur von TÜV oder DEKRA (neue Bundesländer) vorgenomen werden können.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss vorgenommen werden soweit das Teilegutachten dies nicht anders vorsieht.
TÜV-Prüfberichte
Ein Prüfbericht dient als Arbeitsgrundlage für den TÜV- oder DEKRA-Prüfer und reicht normalerweise für eine Eintragung am im Prüfbericht beschriebenen Fahrzeugmodell aus. Je nach Bauteil ist er auch zur Eintragung an anderen Fahrzeugtypen verwendbar.